"Kindersparen" im engeren Sinne ist bei ONVEST leider nicht möglich. Als Alternative können Sie in Ihrem ONVEST-Depot ein neues Anlageziel eröffnen und für Ihr(e) Kind(er) sparen. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann das für Ihr Kind ersparte Vermögen in das Depot des Kindes übertragen werden.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Wie eröffne ich ein ONVEST-Depot?
- Wie viel Geld muss ich mindestens anlegen?
- Gibt es eine Mindestlaufzeit?
- Was ist das Referenzkonto?
- Wie funktioniert die Identifizierung?
- Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
- Kann ich ein ONVEST-Depot eröffnen, wenn ich im Ausland lebe?
- Gibt es ein Mindestalter für die Depoteröffnung?
- Kann ich ein gemeinsames Depot mit meiner Partnerin/meinem Partner eröffnen?
- Ist es möglich, mein bestehendes Depot zu ONVEST zu übertragen?
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