Wenn Sie sich im Zuge des erstmaligen Abschlusses eines Tages- oder Festgeldes auf ONVEST via PostIdent identifiziert haben und ihr Ausweisdokument nicht zeitnah abläuft, müssen sie sich bis auf Weiteres nicht erneut registrieren bzw. identifizieren. Für unsere deutschen Partnerbanken gilt eine Besonderheit: Hier darf aufgrund von Bestimmungen der deutschen Finanzaufsicht BaFin für eine Kontoeröffnung das Identifizierungs-Verfahren nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Sollten Sie vor dem 1. November 2022 bereits für die Eröffnung eines Investmentdepots ein Identifizierungsverfahren durchlaufen haben, ist ebenfalls ein eigenständiges ertmaliges Identifizierungsverfahren für das erste Tages- bzw. Festgeld notwendig.
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