Wenn sich die vereinbarte Laufzeit Ihres Festgeldes dem Ende nähert, wird üblicherweise das Geld nebst Zinsen (ggf. unter Einbehalt von Kapitalertrag- oder Quellensteuer) auf Ihr Verrechnungskonto ausgezahlt und von dort automatisch auf Ihr Referenzkonto überwiesen.
Gut zu wissen: Bei einigen Banken ist standardmäßig eine Verlängerung Ihres Festgeldes vorgemerkt – diese Vorbelegung kann aber von Ihnen nach Abschluss des Festgeldes deaktiviert werden (siehe unten). Die bisher aufgelaufenen Zinsen (ggf. abzüglich Kapitalertrag- oder Quellensteuer) werden dabei, sofern im Produktinformationsblatt nicht anders beschrieben, im Rahmen der Verlängerung zusammen mit dem ursprünglichen Anlagebetrag wieder angelegt. Die Verlängerung erfolgt zu den am Tag der Fälligkeit für die neue Laufzeit geltenden Konditionen. Dieser Zinssatz kann von dem aktuellen Zinssatz abweichen.
Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis zu 12 Monaten wird Ihr Festgeld automatisch für dieselbe Laufzeit verlängert. Bei einer ursprünglichen Laufzeit über 12 Monate erfolgt die Verlängerung für weitere 12 Monate.
Selbstverständlich können Sie die Verlängerung über die entsprechende Funktion jederzeit bis fünf Kalendertage vor Ablauf des Festgeldes unter „Meine Anlagen“ im ONVEST-Portal bequem deaktivieren.
Eine Aufteilung in Teilbeträge oder unterschiedliche Laufzeiten ist im Rahmen der Verlängerung leider nicht vorgesehen. Sollten Sie dies wünschen, müssten Sie die Rückzahlung nach Fälligkeit abwarten und neue Aufträge zur Festgeldanlage über das ONVEST-Portal erteilen. Da es sich dann um neue Festgeldanträge handelt, funktioniert der Prozess wie bei der Erstanlage.
Bei Fälligkeit und Rücküberweisung Ihres Festgeldes erhalten Sie von unserer Partnerbank eine Kontoabrechnung in Ihrer elektronischen Postbox („Aktivität“) im ONVEST-Portal.
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