Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld inkl. angelaufener Zinsen beträgt bei unseren europäischen Partnerbanken 100.000 EUR je Kunde und Bank. In ganz Europa sind die Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungen harmonisiert (Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU). So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds kontinuierlich von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt. Des Weiteren erhält jeder Kunde über ONVEST einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt ist. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.
Einzelne unserer Partnerbanken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch Mitglied in weiteren Sicherungsinstitutionen. Generell gilt: Alle Partnerbanken innerhalb der EU verfügen immer über eine Einlagensicherung pro Kunde und Institut im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank. Details zur Einlagensicherung finden Sie in den jeweiligen Angebotsdetails und im Produktinformationsblatt.
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