Der Nominalzins gibt den Zinssatz an, den die Partnerbank für Ihr Tages- oder Festgeld zahlt. Angegeben wird dieser immer für volle zwölf Monate, also ein ganzes Jahr. Deshalb findet sich hinter dem Zinssatz auch regelmäßig der Zusatz „p.a.“ – was für „per annum“ steht und mit „pro Jahr“ übersetzt werden kann. Allerdings macht es einen Unterschied, wann die jeweilige Partnerbank die Zinsen auszahlt bzw. der Anlage gutschreibt. Das kann sie einmalig zum Ende der vereinbarten Laufzeit tun oder mehrfach während der Laufzeit, z. B. monatlich oder halbjährlich.
Je früher die Gutschrift der – anteiligen – Zinsen erfolgt, desto positiver für den Anleger. Denn dann verzinsen sich die bereits gutgeschriebenen Zinsen für die verbleibende Laufzeit mit. Das nennt man den Zinseszinseffekt. Dieser macht sich allerdings regelmäßig nur in der zweiten Stelle hinter dem Komma bemerkbar.
Liegt dabei der Effektivzins höher als der Nominalzins, resultiert das daraus, dass erste Zinsgutschriften bereits vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erfolgen. Bei Angeboten mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr kann der Effektivzins auch niedriger als der Nominalzins ausfallen. Dann erfolgen die Zinsgutschriften erst zum Ende der Laufzeit. Und wenn Nominalzins und Effektivzins identisch sind, spricht das dafür, dass die Zinszahlung immer jährlich erfolgt.
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